Die Ehrenamts-Card des Landes Hessen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer und Betreuerinnen

Menschen zu würdigen und sie für ihr freiwilliges, unbezahltes, ehrenamtliches Engagement anzuerkennen war im Rahmen ihrer Kampagne „gemeinsam Aktiv” das Motiv für die hessische Landesregierung zur Einführung der Ehrenamts-Card (E-Card). Die Kreise und kreisfreien Städte haben sich inzwischen angeschlossen und sind für alle weiteren Schritte zuständig, z.B. für die Auswahl und die Verleihung.

„Die Ehrenamts-Card versteht sich als Instrument zur Würdigung und Anerkennung geleisteten bürgerschaftlichen Engagements. Die Gewährung von Vergünstigungen durch Städte, Gemeinden, Landkreis, das Land Hessen und private Anbieter stellt ein wichtiges öffentliches Signal der Wertschätzung und zugleich die Chance dar, vielen bürgerschaftlich und ehrenamtlich engagierten Menschen ein Dankeschön anzubieten.”

(aus Informationen der Stadt Marburg zur E-Card).

Der Landkreis Marburg-Biedenkopf und die Stadt Marburg haben sich dem Projekt angeschlossen, verleihen die E-Card jeweils für die Dauer von zwei Jahren und appellieren nun an alle Bürger und Vereine, ihrerseits Vorschläge zu machen und an dem Bestätigungsverfahren teilzunehmen. Weitere allgemeine Informationen können Sie den schriftlichen Informationen von Stadt und Kreis entnehmen oder Sie suchen deren diesbezügliche Internetseiten auf.

Welche Vergünstigungen hessenweit mit der E-Card verbunden sind, erfahren Sie aktuell im Internet unter www.gemeinsam-aktiv.de in der Rubrik Ehrenamts-Card. Das Angebot wächst ständig.

Damit die E-Card auf Dauer als ein besonderes Dankeschön im Einzelfall verstanden werden kann, ist ihre Verleihung an besondere Voraussetzungen geknüpft.


Hier einige der landesweit gleichen Voraussetzungen zum Erhalt der E Card:

  • mehr als fünf Stunden ehrenamtliche Tätigkeit pro Woche
  • ehrenamtliche Tätigkeit in diesem Umfang seit mindestens fünf Jahren
  • rein ehrenamtliche, unentgeltliche Tätigkeit (z.B. ohne Aufwandsentschädigung)
  • mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten lassen sich addieren

Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer leisten in ihrem ehrenamtlichen Engagement wichtige Beiträge zum Wohle der Betroffenen und zur Förderung des Gemeinwohls. Sie gehören somit auch zum Empfängerkreis der E-Card. Zeiten, die sie in dieses Ehrenamt investieren, können auf die insgesamt erforderlichen durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche angerechnet werden. Der Betreuungsverein wird Sie bei dem Zugang gerne unterstützen und die im Einzelfall notwendige Bestätigung ausstellen.


Es gelten allerdings folgende zusätzliche Zugangsvoraussetzungen bei ehrenamtlicher Betreuung:

  • nur möglich bei ehrenamtlicher Betreuung für Personen außerhalb der Familie des Betreuers bzw. der Betreuerin
  • Erforderlichkeit differenzierter Auskünfte zum Auslagenersatz

Die Inanspruchnahme der Auslagenpauschale von derzeit 323,- € pro Jahr schließt den Zugang zur E-Card grundsätzlich aus. Im Einzelfall sind die hiesigen Betreuungsvereine berechtigt, dennoch Bestätigungen auszustellen. In jedem Fall wird der interessierte Betreuer / die interessierte Betreuerin gebeten, die sogenannte Selbstauskunft zu erteilen. Diese kann als Word-Datei herunter geladen werden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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