Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

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So wie wir in unserem aktiven Leben auf Selbstbestimmung und Würde größten Wert legen, liegt es auch in unserer Verantwortung, Vorsorge zu treffen für mögliche Situationen, in denen wir nicht mehr selbstbestimmt und aktiv mitgestalten können. Mit Hilfe von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung lassen sich künftige Lebenssituationen im Voraus nach eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung bezieht sich speziell auf gesundheitliche Fragen und regelt insbesondere den besonderen Fall, wenn Sie bei Vorliegen einer schwersten Erkrankung (und fehlenden Heilungsaussichten) Ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten gegenüber Ärzten, Kliniken und Pflegediensten nicht mehr selbst wahrnehmen können, also weder zustimmen noch ablehnen können. Sie schreiben in gesunden Zeiten auf, was Ihre Wünsche für diesen Fall sind und bevollmächtigen zusätzlich eine andere Person, die Ihren Willen dann durchsetzt.

Vorsorgevollmacht

Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer sie später rechtlich vertreten soll und darf, welche Angelegenheiten im einzelnen von dieser Vollmacht umfasst sein sollen und welche besonderen Wünsche Ihr Bevollmächtigter beachten muss.
Entscheiden Sie sich für die Zukunftsgestaltung mittels einer Vorsorgevollmacht, wählen Sie den privaten Weg ohne gerichtliche Beteiligung und ohne Kontrolle des Bevollmächtigten (es gibt Ausnahmen!)

Betreuungsverfügung

Mittels einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, dass Ihre rechtliche Vertretung später nicht auf privatem Weg sondern offiziell über das Gericht erfolgt. Dieser Weg ist immer dann sinnvoll, wenn Sie niemanden benennen können, dem Sie ausreichend vertrauen. Ferner dann, wenn im familiären Umfeld im Fall Ihrer Geschäftsunfähigkeit Konflikte zu befürchten sind und Sie dem Menschen Ihres Vertrauens eine stabilere Position verschaffen möchten.

Allgemeine Informationen

Wie wird die Verfügung / Vollmacht zu Papier gebracht

Für die Erstellung einer Verfügung und Vollmacht empfiehlt sich die Schriftform wegen der Beweiskraft. Ferner muss für die Person, die die Verfügung – u. U. Jahre nach Abfassung – in die Hand bekommt (Arzt, Bank, Vermieter usw.), aber zweifelsfrei sein, dass Sie das so geschrieben und auch so gewollt haben und dass Sie damals geschäftsfähig bzw. einwilligungsfähig waren.

Eine Möglichkeit ist, die Verfügung vollständig mit der Hand zu schreiben und zu unterschreiben. Davon ist aber wegen Problemen der Lesbarkeit abzuraten. Wenn Sie die Vollmacht mit Schreibmaschine oder Computer erstellen oder wenn eine andere Person den Text für Sie schreibt, dürfen später keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Dokuments aufkommen.

Wie wird die Verfügung / Vollmacht beglaubigt / beurkundet

Der sicherste Weg für alle Verfügungen / Vollmachten ist die Beurkundung durch einen Notar. Banken erkennen z.B. eine Vollmacht in der Regel nur an, wenn die Unterschrift des Vollmachtgebers bankintern oder notariell beglaubigt ist. Soll die Vollmacht auch zu Grundstücksverfügungen berechtigen (z.B. Verkauf, Beleihung), so muss sie notariell beurkundet werden.

Wenn Sie die Vollmacht mit Schreibmaschine oder Computer ohne notarielle Beteiligung selbst erstellen oder wenn eine andere Person den Text schreibt, sollte bei Ihrer Unterschriftsleistung in jedem Fall eine Person zugegen sein, die in der Gesellschaft gutes Ansehen genießt (Hausarzt, Pfarrer, Ortsgericht u.ä.) und die mit eigener Unterschrift (Stempel) den ordnungsgemäßen Vorgang bestätigt. Bei der Patientenverfügung ist die Beteiligung des Hausarztes sehr zu empfehlen, bei Errichtung eines Notfallbogens unerlässlich.

Wie wird die Verfügung / Vollmacht aufbewahrtVorsorgevollmacht:

Übergeben Sie das Original dem Bevollmächtigten, damit er im Bedarfsfall schnell handeln kann.

Um einen evtl. Missbrauch auszuschließen, können Sie das Original aber auch zunächst einer weiteren Vertrauensperson übergeben, die die Urkunde erst im Bedarfsfall an den Bevollmächtigten aushändigt.

Es ist auch möglich, das Original bei den persönlichen Unterlagen aufzubewahren; dann sollten Sie jedoch sicherstellen, dass es rechtzeitig gefunden werden kann.

Insbesondere die Patientenverfügung sollte (als Kopie) bei ihrem Hausarzt verwahrt werden. Für das Original gilt das oben Gesagte. Denken Sie zudem an einen schriftlichen Hinweis auf die Verfügung (kleines Kärtchen oder ähnlich), den Sie immer bei sich tragen.

Der Notfallbogen sollte immer in Ihrer unmittelbaren Nähe sein, damit er in einer Notsituation sofort gefunden wird und dem herbeigerufenen Notarzt entscheidende Informationen geben kann. In einem Patientenzimmer könnte z.B. ein großer Zettel über dem Bett auf die Existenz und den genauen Aufbewahrungsort hinweisen. Der Notfallbogen könnte in einem (z.B. roten) Briefumschlag in der Nachttischschublade aufbewahrt werden.

Besonderheit bei der Betreuungsverfügung: sie kann dem für den Wohnort zuständigen Amtsgericht zur Aufbewahrung gegeben werden.

Z.Zt. werden an verschiedenen Stellen sog. Zentralregister zur Aufbewahrung von Verfügungen und Vollmachten eingerichtet. Im Frühjahr 2004 hat z.B. die Bundesnotarkammer ein Zentrales Vorsorgeregister eingerichtet. Dort können alle notariell errichteten und auch die sonstigen privatschriftlichen Vollmachten und Verfügungen hinterlegt werden und die Gerichte können (in Vorbereitung) rund um die Uhr darauf zugreifen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Betreuungsverein oder Notar!

Wie häufig soll die Verfügung / Vollmacht aktualisiert werden

Regelmäßige Wiederholung und damit Bestätigung des in der Verfügung erklärten Willens ist nur bei Patientenverfügung und Notfallbogen notwendig. Diese Verfügungen sollte jedes Jahr durch Wiederholung der Unterschrift aktualisiert werden. Es empfiehlt sich, in Gegenwart Ihres Hausarztes zu unterschreiben und ihn um Bestätigung zu bitten.

Bitte nicht vergessen:

Es könnte der Fall eintreten, dass Sie zusammen mit Ihrem Bevollmächtigten z.B. verunglücken und dann auch Ihr Bevollmächtigter seine Aufgaben für Sie nicht wahrnehmen kann. Denken Sie darum bitte bei jeder Art der Vorsorge daran, möglichst eine Ersatzperson zu benennen.

Führen sie immer einen Hinweis (z.B. Zettel in Geldbörse) mit sich, der darauf hinweist, dass Sie Vorsorge getroffen haben, wo sich die Urkunde befindet und wer die bevollmächtigte Person ist.

Machen Sie sich bewusst: Je sorgfältiger Sie ihre Vollmacht bzw. Verfügung erstellen je eher wird sie dann – wenn sie gebraucht wird – auch anerkannt!

Rechtliche Vorsorge – Vorgehensweise

  • Informieren, worum es geht (Broschüre, Informationsveranstaltung usw.)

Für die umfassende rechtliche Vorsorge (Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung):

  • Entscheiden, ob der private Weg (Vorsorgevollmacht) in Frage kommt oder ob es der offizielle Weg (Betreuung über das Gericht) sein soll.
  • Eine Person aussuchen, die als (privat) Bevollmächtigte/r bzw. als (gerichtlich bestellte/r) Betreuer/in in Frage kommt. Ersatzperson nicht vergessen!
  • Persönliche Wünsche herausfinden, die dem rechtlichen Vertreter in der Vorsorgevollmacht bzw. in der Betreuungsverfügung aufgetragen werden sollen.

Für die Patientenverfügung:

  • Persönliche Wünsche herausfinden, die in der Patientenverfügung festgelegt werden sollen.
  • Eine Person aussuchen, die als Bevollmächtigter in Frage kommt (Ersatzperson nicht vergessen!).

Für alles:

  • Die eigenen Vorstellungen als Entwurf zu Papier bringen.
  • Am besten mit Entwurf der Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung zum Notar gehen.
  • oder: Vollmacht bzw. Verfügung zu Papier bringen und im Beisein eines Zeugen (empfohlen: Hausarzt, Ortsgericht, Pfarrer u.ä.) unterschreiben.
  • Mit bevollmächtigter Person über die Wünsche sprechen.
  • Vollmacht an sinnvoller Stelle aufbewahren.
  • Hinweis bei sich führen (wo ist die Vollmacht, wer ist bevollmächtigt).

Führen sie immer einen Hinweis (z.B. Zettel in Geldbörse) mit sich, der auf die Verfügung, ihren Aufbewahrungsort und die bevollmächtigte Person hinweist.

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